1. Beherbergungsvertrag - Rechten und Pflichten - Wird ein Zimmer oder eine Ferienwohnung bestellt und bestätigt (schriftlich, telefonisch) so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
    Der Gastaufnahmevertrag verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig wann und auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  2. Stornierung: Klingt ärgerlich, ist auch ärgerlich. Leider für alle!
    Schade, wenn das gebuchte Zimmer oder die Wohnung frei bleibt, obwohl andere Gäste gerne gebucht hätten. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig und schriftlich.
    Wenn wir das Zimmer, oder die Wohnung wieder belegen können, fallen keine Kosten an, ansonsten sind 80 % des Mietpreises bei Zimmer und 90 % des Mietpreises bei Ferienwohnung in Rechnung zu stellen.
    Wir empfehlen Ihnen daher sehr eine Reiserücktrittsversicherung, die Sie u. a. online auf unserer Homepage unter Infos abschließen können. 
  3. Bezahlung: Bei Buchungsbestätigung erfolgt vom Mieter eine Anzahlung von 30 % auf den Gesamtaufenthaltspreis und 7 Tage vor Anreise die Restzahlung auf unser Geschäftskonto.
  4. Weitervermietung: Die gemietete Unterbringung kann ohne Rücksprache mit dem Vermieter nicht an Dritte oder an unangemeldete Personen weiter vermietet werden.
  5. Haftung: Die Mieter des Zimmers oder der Ferienwohnung haften für durch sie verursachte Schäden an Zimmer/Wohnung, Einrichtung und Geräten.
  6. Vertragspartner sind unser Haus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er unserem Haus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern uns eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt."
  7. Unser Haus Watzmannblick ist ein Nichtraucherhaus. 
  8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.